Teichordnung

Ordnung der Teichanlage

Betreten der Anlage

- Das Betreten der Anlage und das Angeln erfolgt auf eigene Gefahr.
- Für entstandene Personen- und Sachschäden wird keine Haftung übernommen.
- Eltern haften für Ihre Kinder und müssen diese beaufsichtigen.
- Jeder Angler und dessen Begleitperson verpflichtet sich bei einer Kontrolle den
  Fischereischein vorzuweise und den gefangenen Bestand auf Anfrage anzugeben

Allgemeine Teichregeln

- Angeln ist nur mit Natur- sowieso Kunstköder und einem Einzelhaken erlaubt.
- Zwillings- und Drillingshaken und das Angeln mit lebenden Köderfischen ist verboten.
- Das Reißen und Anfüttern der Fische ist strengstens verboten
  Das Reißen von Fischen wird zur Anzeige gebracht!
- Es darf nur auf Salmoniden geangelt werden.
- Sollten versehentlich andere Fische wie z.B. Aal, Stör, Karpfen, Flußkrebse oder
  untermaßige Fische gefangen werden, müssen diese schonend zurück gesetzt
  werden.
- Es dürfen keine maßigen Salmoniden zurück gesetzt werden.
- Die Fische sind sofort nach dem Fang im Sinne des Tierschutzgesetzes zu töten oder
  in einem zulässigen Setzkescher zu hältern.
  Bei Zuwiderhandlung droht ein sofortiger Platzverweis!

Sauberkeit der Anlage

- Müll und Zigarettenkippen sind zu sammeln und im Mülleimer zu entsorgen.
- Fischinnereien dürfen NICHT in den Mülltonnen oder auf der Anlage entsorgt
  werden.
  Verstöße werden mit einer Reinigungs- und Entsorgungspauschale von
  20€ geahndet!